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Bestimmungen zum Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände mit allen dazugehörigen Nebenflächen und Campingplätzen.

Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten besuchen!

16- bis 18-Jährige müssen um 24:00 Uhr das Festival verlassen!
Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde.

Der Aufenhalt von Minderjährigen auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.

Ein entsprechendes Formular (PDF) ist hier zu finden (zum Betrachten dieses Dokuments benötigen Sie den Adobe Reader von Adobe Systems).

Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet!

Weitere Regelungen findet Ihr in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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